Einverständniserklärung zur Durchführung des PoC-Antigen-Schnelltests oder PCR-Test

Hiermit erteile ich das ausdrückliche Einverständnis zur Durchführung eines Abstrichs im Nasen-Rachen-Raum (Nasopharynx) mit anschließendem Antigen-Schnelltest zum Nachweis einer akuten COVID-19-Erkrankung/lnfektion mit SARS-CoV-2.

Zur Durchführung des geplanten Tests zum Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-lnfektion/ COVID-19-Erkrankung ist zunächst die Entnahme von Untersuchungsmaterial erforderlich. Dies erfolgt mittels eines Abstrichs im Nasen-Rachen-Raum (Nasopharynx). Der Abstrich erfolgt regelhaft durch medizinisch geschultes Personal oder zumindest geeignetes und geschultes Personal. Diese Entnahme ist in den meisten Fällen medizinisch unbedenklich. Folgende Unannehmlichkeiten/Risiken können auftreten:

  • Reizung der Nasenschleimhäute
  • Würgereiz
  • Blutungen im Entnahme-Raum
  • Atemnot/Atembeklemmungen
  • Niesen/Husten/Verschlucken

Im Anschluss an die Entnahme des Untersuchungsmaterials wird noch vor Ort ein Antigen-Schnelltest bzw. Corona-Schnelltest durchgeführt. Sofern eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. eine Erkrankung an COVID-19 nachgewiesen werden sollte(n), handelt es sich hierbei um eine meldepflichtige Infektion/Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz. In diesem Fall müssen Ihre personenbezogenen Daten zusammen mit dem positiven Testergebnis von uns an die zuständigen Gesundheitsbehörden gemeldet/übermittelt werden. Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen trotz eines negativen Tests ansteckend/infektiös sein könnten.

Für den Fall, dass ich für mehrere Personen Tests buche, erkläre ich, dass ich das Einverständnis zu den hier aufgeführten Maßnahmen in dieser Einverständniserklärung eingeholt habe. Sie können diese Erklärung jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf des Einverständnisses wird die Rechtmäßigkeit bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt.